Wer? Wie & Was?
Häufige Fragen
Verordnungen für eine logopädische Behandlung stellen unter anderem Hausärzte, Neurologen und HNO Ärzte aus.
1. Die Krankheitsdiagnose des Patienten (z.B. Primäres Parkinsonsyndrom)
2. Die Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten (z.B. 10x 60 min.)
3. Die Frequenz der Therapie (z.B. 1-2x wöchentlich)
4. Hausbesuch
Der verordnete Arzt stellt je nach Diagnose ein Rezept – meist mit jeweils 45 oder 60 Minuten aus. In der Regel findet eine Therapie abhängig vom Schweregrad der Symptomatik ein- bis zweimal pro Woche statt.
Beim ersten Termin findet eine ausführliche Anamnese sowie eine anschließende Diagnostik statt. Dies ermöglicht eine individuell abgestimmte logopädische Beratung und eine daran anknüpfende alltagsorientierte Therapie.
Leider nein. Wir haben beide jahrelange Berufserfahrung in der Erwachsenensprache und sind darauf spezialisiert. So können wir Ihnen eine logopädische Behandlung auf höchsten Niveau anbieten.
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Wenn möglich trifft diese Entscheidung der Patient selbst. Aus unserer Erfahrung ist eine 1:1 Sitzung zwischen dem Therapeut und dem Patienten oft am Sinnvollsten. Im Anschluss einer Therapiesitzung kann dann z.B. der Angehörige hinzukommen und Einblicke in die Inhalte der Therapie erhalten.
Da wir bei kurzfristigen Absagen (d.h. weniger als 24 Stunden vor der vereinbarten Therapiestunde) den Termin nicht mehr neu vergeben können, müssen wir Ihnen die Behandlungskosten für die ausgefallene Therapie leider in Rechnung stellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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